Wenn Sie als Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV für die Bürgertestung nach § 4a TestV berechtigt sind und Testungen kostenfrei anbieten, können Sie sich über das Formular registrieren. Sie haben anschließend die Möglichkeit, eine oder mehrere Bürgerteststellen in unsere öffentliche Datenbank einzutragen. Sie müssen sich als Leistungserbringer mit Ihren Daten als Betreiber von Teststellen registrieren. Ihre Daten müssen mit den Daten aus Ihrem Nachweis oder der Einzelbeauftragung des Gesundheitsamtes übereinstimmen.
Hinweis: Eine Beauftragung gilt nur für den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk die Teststelle tätig ist.
Der Eintrag von Bürgerteststellen dient nur der Veröffentlichung und nicht als Antrag auf Beauftragung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 TestV. Für eine Einzelbeauftragung wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt.