Action Daten
Bürgertestungen
Ab dem 25. November 2022 werden die Möglichkeiten einer Bürgertestung weitgehend eingeschränkt. Aufgegeben werden alle Möglichkeiten der Testung unter Zuzahlung einer Eigenbeteiligung. Dazu zählen Testungen vor Veranstaltungsbesuchen, vor dem Kontakt zu Personen ab 60 Jahren oder mit dem Risiko eines schweren Verlaufes sowie bei einer Warnmeldung in der Corona-Warn-App. Außerdem entfällt die Möglichkeit der Testung für Kinder unter fünf Jahren, Personen mit Kontraindikation für eine Schutzimpfung, Teilnehmer an Impfstudien sowie Haushaltsangehörige infizierter Personen.
Ab dem 16. Januar 2023 wird außerdem die Möglichkeit der Testung zur Beendigung einer Absonderung (in Hessen die Testung zur Beendigung eines Tätigkeitsverbotes) nach § 4a Nr. 4 TestV aufgehoben.
Das Bundesministerium für Gesundheit verweist in seinen FAQs zu COVID-19 Tests (Stand: 16. Januar 2023) aber darauf, dass für medizinisches Personal zur Arbeitswiederaufnahme nach einem Tätigkeitsverbot weiterhin ein Testanspruch bestehe. Es wurde mitgeteilt, dass sich dieser Anspruch aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 TestV ergebe.
Für wen ist der Bürgertest dann noch kostenlos?
Die Bürgertestung wird nur noch für folgende Personengruppen fortgeführt:
- Personen, die in vulnerablen Einrichtungen behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden und deren Besuchende,
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX beschäftigt sind,
- Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des SGB XI und
Diese Aufzählung ist abschließend.
Ab dem 1. März 2023 entfallen voraussichtlich auch alle Möglichkeiten der Bürgertestung ersatzlos. Dann ist eine Bürgertestung auch für die vorstehend genannten Personengruppen nicht mehr möglich.
Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf eine kostenlose Bürgertestung habe?
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis über die Anspruchsberechtigung erbringen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den FAQs zu COVID-19 Tests des Bundesministeriums für Gesundheit.
In Hessen kann zum Nachweis das Formblatt „Erklärung über die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Bürgertestung” als Nachweis nach §§ 4a, 6 Abs. 3 Nr. 4 TestV verwendet werden.
Ich habe Symptome, ist der Test für mich kostenlos? Und wo soll ich hingehen?
Symptomatische Personen sollten zum Arzt gehen. Durch diesen erfolgt auch eine Testung. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassen.
Ich möchte sichergehen, dass ich kein Corona habe. Kann ich mich auch weiterhin ohne Grund testen lassen?
Das Bundesministerium für Gesundheit rät von anlasslosen Tests ab. Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für eine kostenlose Testung haben, müssen Sie die Kosten in vollem Umfang selbst tragen.
Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQs zu COVID-19 Tests des Bundesministeriums für Gesundheit.
Suche nach Teststellen
Die Anbieter der Teststellen können auf dieser Website ihre Informationen selbstständig einstellen und löschen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der veröffentlichten und von den Anbietern hinterlegten Daten kann nicht übernommen werden. Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an die Teststellen. Bei Terminanfragen erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei der Teststelle, wann genau Tests durchgeführt werden und ob eine Voranmeldung nötig ist.
Alle Teststellen bieten eine Testung für die von der Bürgertestung weiterhin umfassten Personengruppen an. Gegebenenfalls besteht auch das Angebot einer anlasslosen (kostenpflichtigen) Testung. Dafür wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Teststellen selbst.
Sofern seitens der Teststelle bei Registrierung angegeben, finden Sie auch weitere Informationen: Drive-In Testungen, mobile Teams, Outdoor Testungen, barrierefreier Zugang, kostenfreien PCR-Nachtest sowie andere Services. Um speziell nach diesen zusätzlichen Services zu suchen, geben Sie das Stichwort in die „Volltextsuche“ ein sowie Ihre Postleitzahl in das Feld darunter („PLZ oder Ort“). Weitere Hilfestellungen finden Sie in den FAQs.
Eine Gewähr für die Richtigkeit der veröffentlichten und von den Anbietern hinterlegten Daten kann nicht übernommen werden. Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an die Teststellen. Bei Terminanfragen erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei der Teststelle, wann genau Tests durchgeführt werden und ob eine Voranmeldung nötig ist.
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Wichtiger Hinweis
Die Anbieter der Teststellen können auf dieser Website ihre Informationen selbstständig einstellen und löschen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der veröffentlichten und von den Anbietern hinterlegten Daten kann nicht übernommen werden. Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an die Teststellen. Bei Terminanfragen erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei der Teststelle, wann genau Tests durchgeführt werden und ob eine Voranmeldung nötig ist.